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Professor Dr. Friedrich Pukelsheim
Anhörung des Geschäftsordnungsausschusses des Deutschen
Bundestages am 17. Februar 2005
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BVerfGE 112 (2005) 118-164: Urteil vom 8. Dezember 2004
(2 BvE 3/02). Die Mitglieder des Bundestages im
Vermittlungsausschuss müssen die politischen
Stärkeverhältnisse im Plenum des Bundestages nach dem Grundsatz
der Spiegelbildlichkeit repräsentieren. Funktion und Aufgaben des
Vermittlungsausschusses fordern keine zwingende Ausrichtung der Besetzung
des Ausschusses am Mehrheitsprinzip in einem Umfang, dass der Grundsatz der
Spiegelbildlichkeit im Zweifel zu weichen hätte. Rn. 87-97:
Abweichende Meinung von zwei Richtern. Rn. 98-129: Abweichende
Meinung von einer Richterin.
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