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Professor Dr. Friedrich Pukelsheim

Anhörung des Geschäftsordnungsausschusses des Deutschen Bundestages am 17.  Februar 2005


  • BVerfGE 112 (2005) 118-164: Urteil vom 8. Dezember 2004 (2 BvE 3/02). Die Mitglieder des Bundestages im Vermittlungsausschuss müssen die politischen Stärkeverhältnisse im Plenum des Bundestages nach dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit repräsentieren. Funktion und Aufgaben des Vermittlungsausschusses fordern keine zwingende Ausrichtung der Besetzung des Ausschusses am Mehrheitsprinzip in einem Umfang, dass der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit im Zweifel zu weichen hätte. Rn. 87-97: Abweichende Meinung von zwei Richtern. Rn. 98-129: Abweichende Meinung von einer Richterin.

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